Lexikon -Hilfsmittel (PKV)


Technische Mittel oder Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen mildern oder ausgleichen sollen, gelten als Hilfsmittel . Sie müssen von Ärzten verschrieben werden (medizinische Notwendigkeit).
Hilfsmitteln können sein:

  • Brillengläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen,
  • Bandagen,
  • orthopädische Einlagen,
  • Bruchbänder,
  • Gummistrümpfe,
  • Leibbinden,
  • Katheter,
  • Gehstützen,
  • künstliche Gliedmaßen (auch künstliche Augen und Perücken), Körperersatzstücke (auch Brustprothesen),
  • Hörgeräte,
  • Rollstühle,
  • Heimdialysegeräte.


Weder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) noch die gesetzlichen Bestimmungen im Sozialbereich definieren diesen Begriff genau.

 
Deshalb arbeiten die Privaten Krankenkassen mit Hilfsmittelkatalogen .
Diese unterscheiden sich nicht nur von Gesellschaft zu Gesellschaft, sondern können auch von Tarif zu Tarif innerhalb einer Gesellschaft unterschiedlich sein.

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